AGB

Agentur für Krankenpflege und Personenbetreuung

AKUTHAUSKRANKENPFLEGE

BAB&BAB

Baborsky, Ges.n.b.R

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B&B enthalten Informationen

über organisatorische Abläufe und Vertragsverbindlichkeiten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Tarife geregelt und

aktuelle Preislisten (in der Beilage) angeführt. Die Leistungen der B&B

unterliegen grundsätzlich keiner öffentlichen Förderung und werden für alle

Menschen, unabhängig vom Einkommen, gleich berechnet. Sollten öffentliche

Förderungen erzielt werden, kommen diese den Klienten zugute. Die finanzielle

Eigenleistung der Klienten ist von der Art und dem Umfang der in Anspruch

genommenen Leistungen abhängig.

Auftragsbestätigung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung

mit Kostenübersicht sind die Grundlage der Vereinbarung zwischen der B&B

und dem Klienten. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsteilen nach

Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen mit Ablauf des Kalendermonats beendet werden. Die Leistungseinstellung von B&B ist erst nach 10 Tagen Zahlungsverzug zulässig. Nur die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung wird verrechnet. Umstände, die eine baldige

Beendigung von Leistungen von B&B (bzw. von Betreuern) naheliegend

erscheinen lassen, sind seitens des Klienten ehestmöglich an B&B (möglichst

über den/die für den Klienten zuständige Case und Care Manager/in) zu

melden.

Falls sich der Pflegebedarf verändert, wird die Leistung angepasst. In einem

solchen Fall wird eine neue Auftragsbestätigung unterfertigt.

Personalbereitstellung

Die von B&B sorgfältig ausgewählten und organisierten Betreuungspersonen besitzen eine Gewerbeberechtigung als Personenbetreuer.

Die Betreuer arbeiten auf selbständiger Basis. Die Verrechnung und Bezahlung für die Betreuung wird über B&B treuhändig abgewickelt.

Die direkte Bezahlung an den/die Betreuer ist vereinbarungsgemäß

ausgeschlossen.

Ein Wechsel des/der Betreuer/s kann aus persönlichen Gründen sowohl

über Ersuchen der Klienten, als auch über Ersuchen des/der Betreuer/s

erfolgen. Jedoch unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Fristen.

B&B behält sich vor, Personenbetreuer, die den pflegerischen Vorgaben, bedingt durch die Delegation einer Diplomierten Pflegefachkraft nicht gerecht werden, diesen unverzüglich diese Delegation durch die erteilende Diplomierte Fachkraft wieder zu entziehen.

 

B&B wird in Vertretung des Klienten bei einem Wechsel des/der Betreuer/s die Zahlung des Anreisetages, nicht jedoch die Zahlung des Abreisetages vereinbaren. Dadurch erfolgen keine Doppelzahlungen.

 

Bei einem etwaigen unerwarteten Ausfall einer Betreuungsperson wird

innerhalb von 3 Tagen ein Ersatz durch B&B organisiert.

 

Stundenweise Betreuung

Die Tagesbetreuung richtet sich nach dem allgemeinen Stundensatz

laut Kostenvereinbarung. Ab einer Inanspruchnahme von 3 Tagen pro Woche

ist diesbezüglich eine Pauschalvereinbarung möglich.

Für die stundenweise Betreuung werden die Zeiten mit dem Klienten

vorab vereinbart. Die Stunden werden in vollen 60 Minuten Einheiten bewertet

und verrechnet. Die von dem Klienten unterzeichnete Stundenaufzeichnung

des/der Betreuer/s dient B&B als Verrechnungsgrundlage.

 

Die Reisekosten, Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben an das Finanzamt

des/der Betreuer/s, sind vom Personenbetreuer selbst zu tragen.

 

Rechnungslegung/Tarife

Die Kosten für die 24h Betreuung sind durch den Klienten jeweils für einen

Monat im Voraus zu bezahlen. Sollte nicht die volle Betreuungsleistung

innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen werden, z.B. bei

vorübergehendem Krankenhausaufenthalt oder bei Beendigung der Betreuung

infolge durch Ableben des Klienten, wird der anteilige Vorauszahlungsbetrag

gutgeschrieben oder auf Wunsch auch rückerstattet.

Für die stundenweise Betreuung erfolgt die Bezahlung am Ende des Monats.

Als Basis für die stundenweise Abrechnung werden die

abgezeichneten/genehmigten, B&B übermittelten, Einsatzlisten herangezogen.

Sonn – und Feiertage

B&B verrechnet an den Klienten bis auf Widerruf keine Sonn –

und Feiertagszulage.

 

Am 25.12., 26.12., 01.01. und am Ostersonntag wird ein Zuschlag von 100% verrechnet.

 

Die angeführten Tarife für Agenturgebühren, Pflegevisiten und Med.-HKP Leistungen erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungen an B&B für die treuhändige Abwicklung von Drittleistungen

sowie den Eigenaufwand sind mittels Bank-Überweisung zu leisten. Für die Abwicklung der Treuhandkontoverrechnung wird monatlich ein Unkostenbeitrag von € 5,00 in Rechnung gestellt.

Die Bezahlung an den/die Betreuer durch B&B erfolgt für den Klienten

treuhändig und kann daher erst nach Erhalt der Zahlung von B&B an den/die

Betreuer weitergeleitet werden. Die pünktliche Zahlung ist erforderlich, um die

Leistungserbringung aufrecht erhalten zu können.

Die Auszahlung des Honorars an das Betreuungsunternehmen wird frühestens

aber am letzten Tag der Leistungserbringung auf das Konto des

Betreuungsunternehmen zur Überweisung gebracht, beziehungsweise auf

Wunsch vom Betreuungsunternehmen gegen einen Unkostenbetrag von

€ 30,00 in bar ausbezahlt. Wird eine Barauszahlung gewünscht, so ist eine

Schriftliche Meldung an BAB&BAB mindestens 5 Werktage vor dem Auszahlungstermin

erforderlich.

 

Mahnwesen

Das Mahnwesen von B&B ist auf 7 Tage Zahlungsverzug abgestellt. Ab der

  1. Mahnung werden € 25,– an Mahnspesen sowie 4% vom Rechnungsbetrag

monatlich an Verzugszinsen, für B&B Leistungen und die selbständigen

Betreuungsleistungen Dritter, zusätzlich eingefordert. Mit selbständigen

Betreuern besteht die Vereinbarung, dass diese ihre Leistungen bei 10 Tagen

Zahlungsverzug einstellen dürfen.

B&B ist ebenfalls berechtigt, ihre Leistungen bei 10 Tagen

Zahlungsverzug einzustellen, ohne für nachteilige Folgen zu haften.

Haftung

B&B ist bemüht und bestrebt ihre Leistungen auf höchstem Niveau zu

erbringen.

Betreuer, die über Vermittlung/Organisation von B&B direkt und selbständig

für Klienten tätig werden, benennt B&B aufgrund der Auswahl verlässlicher

Partner.

Fehlleistungen können zwar weitgehend eingeschränkt, aber nie ganz

ausgeschlossen werden. B&B ist in der Verhinderung von Fehlleistungen

durch für den Klienten tätige Betreuer wesentlich auf rechtzeitige und

exakte Informationen des Klienten angewiesen, um welche B&B ersucht. B&B

hat sich gegenüber Betreuern für die Anliegen des Klienten einzusetzen

Für B&B besteht eine Patientenhaftpflichtversicherung.

Dokumentation

B&B unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der

Datenschutzgrundverordnung. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung

einer Pflegedokumentation. B&B Mitarbeiter sowie Betreuer unterliegen einer

Verschwiegenheitspflicht.

 

Kündigungsfrist für eine Qualitätssicherung in der Medizinische Hauskrankenpflege

 

Eine Kündigung muss bis zum 15. eines Kalendermonats schriftlich bei der

BAB&BAB Baborsky Ges.n.b.R eingelangt sein, danach endet sie mit dem letzten Tag des

Folgemonats und beinhaltet noch eine zahlungspflichtige Abschlussbegutachtung inklusive

Dokumentation des Patientenstatus.

 

Kündigungsfristen für einen Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertag.

Der Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertrag kann von allen

Vertragsteilen (auch bei einem befristeten Vertragsverhältnis) jeweils unter

Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines

Kalendermonats aufgelöst werden.

Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

 

BAB&BAB Ges.n.b.R.