AGB
Agentur für Krankenpflege und Personenbetreuung
AKUTHAUSKRANKENPFLEGE
BAB&BAB
Baborsky, Ges.n.b.R
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B&B enthalten Informationen
über organisatorische Abläufe und Vertragsverbindlichkeiten.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Tarife geregelt und
aktuelle Preislisten (in der Beilage) angeführt. Die Leistungen der B&B
unterliegen grundsätzlich keiner öffentlichen Förderung und werden für alle
Menschen, unabhängig vom Einkommen, gleich berechnet. Sollten öffentliche
Förderungen erzielt werden, kommen diese den Klienten zugute. Die finanzielle
Eigenleistung der Klienten ist von der Art und dem Umfang der in Anspruch
genommenen Leistungen abhängig.
Auftragsbestätigung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung
mit Kostenübersicht sind die Grundlage der Vereinbarung zwischen der B&B
und dem Klienten. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsteilen nach
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen mit Ablauf des Kalendermonats beendet werden. Die Leistungseinstellung von B&B ist erst nach 10 Tagen Zahlungsverzug zulässig. Nur die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung wird verrechnet. Umstände, die eine baldige
Beendigung von Leistungen von B&B (bzw. von Betreuern) naheliegend
erscheinen lassen, sind seitens des Klienten ehestmöglich an B&B (möglichst
über den/die für den Klienten zuständige Case und Care Manager/in) zu
melden.
Falls sich der Pflegebedarf verändert, wird die Leistung angepasst. In einem
solchen Fall wird eine neue Auftragsbestätigung unterfertigt.
Personalbereitstellung
Die von B&B sorgfältig ausgewählten und organisierten Betreuungspersonen besitzen eine Gewerbeberechtigung als Personenbetreuer.
Die Betreuer arbeiten auf selbständiger Basis. Die Verrechnung und Bezahlung für die Betreuung wird über B&B treuhändig abgewickelt.
Die direkte Bezahlung an den/die Betreuer ist vereinbarungsgemäß
ausgeschlossen.
Ein Wechsel des/der Betreuer/s kann aus persönlichen Gründen sowohl
über Ersuchen der Klienten, als auch über Ersuchen des/der Betreuer/s
erfolgen. Jedoch unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Fristen.
B&B behält sich vor, Personenbetreuer, die den pflegerischen Vorgaben, bedingt durch die Delegation einer Diplomierten Pflegefachkraft nicht gerecht werden, diesen unverzüglich diese Delegation durch die erteilende Diplomierte Fachkraft wieder zu entziehen.
B&B wird in Vertretung des Klienten bei einem Wechsel des/der Betreuer/s die Zahlung des Anreisetages, nicht jedoch die Zahlung des Abreisetages vereinbaren. Dadurch erfolgen keine Doppelzahlungen.
Bei einem etwaigen unerwarteten Ausfall einer Betreuungsperson wird
innerhalb von 3 Tagen ein Ersatz durch B&B organisiert.
Stundenweise Betreuung
Die Tagesbetreuung richtet sich nach dem allgemeinen Stundensatz
laut Kostenvereinbarung. Ab einer Inanspruchnahme von 3 Tagen pro Woche
ist diesbezüglich eine Pauschalvereinbarung möglich.
Für die stundenweise Betreuung werden die Zeiten mit dem Klienten
vorab vereinbart. Die Stunden werden in vollen 60 Minuten Einheiten bewertet
und verrechnet. Die von dem Klienten unterzeichnete Stundenaufzeichnung
des/der Betreuer/s dient B&B als Verrechnungsgrundlage.
Die Reisekosten, Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben an das Finanzamt
des/der Betreuer/s, sind vom Personenbetreuer selbst zu tragen.
Rechnungslegung/Tarife
Die Kosten für die 24h Betreuung sind durch den Klienten jeweils für einen
Monat im Voraus zu bezahlen. Sollte nicht die volle Betreuungsleistung
innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen werden, z.B. bei
vorübergehendem Krankenhausaufenthalt oder bei Beendigung der Betreuung
infolge durch Ableben des Klienten, wird der anteilige Vorauszahlungsbetrag
gutgeschrieben oder auf Wunsch auch rückerstattet.
Für die stundenweise Betreuung erfolgt die Bezahlung am Ende des Monats.
Als Basis für die stundenweise Abrechnung werden die
abgezeichneten/genehmigten, B&B übermittelten, Einsatzlisten herangezogen.
Sonn – und Feiertage
B&B verrechnet an den Klienten bis auf Widerruf keine Sonn –
und Feiertagszulage.
Am 25.12., 26.12., 01.01. und am Ostersonntag wird ein Zuschlag von 100% verrechnet.
Die angeführten Tarife für Agenturgebühren, Pflegevisiten und Med.-HKP Leistungen erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen an B&B für die treuhändige Abwicklung von Drittleistungen
sowie den Eigenaufwand sind mittels Bank-Überweisung zu leisten. Für die Abwicklung der Treuhandkontoverrechnung wird monatlich ein Unkostenbeitrag von € 5,00 in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung an den/die Betreuer durch B&B erfolgt für den Klienten
treuhändig und kann daher erst nach Erhalt der Zahlung von B&B an den/die
Betreuer weitergeleitet werden. Die pünktliche Zahlung ist erforderlich, um die
Leistungserbringung aufrecht erhalten zu können.
Die Auszahlung des Honorars an das Betreuungsunternehmen wird frühestens
aber am letzten Tag der Leistungserbringung auf das Konto des
Betreuungsunternehmen zur Überweisung gebracht, beziehungsweise auf
Wunsch vom Betreuungsunternehmen gegen einen Unkostenbetrag von
€ 30,00 in bar ausbezahlt. Wird eine Barauszahlung gewünscht, so ist eine
Schriftliche Meldung an BAB&BAB mindestens 5 Werktage vor dem Auszahlungstermin
erforderlich.
Mahnwesen
Das Mahnwesen von B&B ist auf 7 Tage Zahlungsverzug abgestellt. Ab der
- Mahnung werden € 25,– an Mahnspesen sowie 4% vom Rechnungsbetrag
monatlich an Verzugszinsen, für B&B Leistungen und die selbständigen
Betreuungsleistungen Dritter, zusätzlich eingefordert. Mit selbständigen
Betreuern besteht die Vereinbarung, dass diese ihre Leistungen bei 10 Tagen
Zahlungsverzug einstellen dürfen.
B&B ist ebenfalls berechtigt, ihre Leistungen bei 10 Tagen
Zahlungsverzug einzustellen, ohne für nachteilige Folgen zu haften.
Haftung
B&B ist bemüht und bestrebt ihre Leistungen auf höchstem Niveau zu
erbringen.
Betreuer, die über Vermittlung/Organisation von B&B direkt und selbständig
für Klienten tätig werden, benennt B&B aufgrund der Auswahl verlässlicher
Partner.
Fehlleistungen können zwar weitgehend eingeschränkt, aber nie ganz
ausgeschlossen werden. B&B ist in der Verhinderung von Fehlleistungen
durch für den Klienten tätige Betreuer wesentlich auf rechtzeitige und
exakte Informationen des Klienten angewiesen, um welche B&B ersucht. B&B
hat sich gegenüber Betreuern für die Anliegen des Klienten einzusetzen
Für B&B besteht eine Patientenhaftpflichtversicherung.
Dokumentation
B&B unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der
Datenschutzgrundverordnung. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung
einer Pflegedokumentation. B&B Mitarbeiter sowie Betreuer unterliegen einer
Verschwiegenheitspflicht.
Kündigungsfrist für eine Qualitätssicherung in der Medizinische Hauskrankenpflege
Eine Kündigung muss bis zum 15. eines Kalendermonats schriftlich bei der
BAB&BAB Baborsky Ges.n.b.R eingelangt sein, danach endet sie mit dem letzten Tag des
Folgemonats und beinhaltet noch eine zahlungspflichtige Abschlussbegutachtung inklusive
Dokumentation des Patientenstatus.
Kündigungsfristen für einen Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertag.
Der Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertrag kann von allen
Vertragsteilen (auch bei einem befristeten Vertragsverhältnis) jeweils unter
Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines
Kalendermonats aufgelöst werden.
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
BAB&BAB Ges.n.b.R.